Zuweisung von Bauholz

Alle seit 4 Jahren ansässigen Bürger sind “Eingeforstete” Bürger, welche Recht auf Bauholz für die eigenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude haben.

Bauholz

Für wen

Alle Bürger die seit mindestens 4 Jahren in der Gemeinde St.Ulrich wohnhaft sind und Bauholz für den eigenen Bedarf brauchen.

Beschreibung

So geht's

Es muss das unten angeführte Ansuchen folgendermaßen eingereicht werden:

Was ist notwendig

  • Wohnsitz in St.Ulrich seit 4 Jahren
  • Ansuchen mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten am Gebäude
  • Holzliste des Zimmermanns

Was Sie erhalten

Bauholz mit Transportkosten zu Ihren lasten.

Fristen und Fälligkeiten

Ansuchen innerhalb 31.01 eines jeden Jahres für die Zuteilung im laufe des selben Jahres.

Kosten

Holz von der Gemeinde geschlägert und zur Verfügung gestellt:

  • Fichte: € 67,00 pro m³
  • Lärche: € 72,00 pro m³
  • Föhre: € 60,00 pro m³

Holz vom Antragsteller selbst geschlägert oder für die Schlägerung selbst in Auftrag gegeben:

  • Fichte: € 10,00 pro m³
  • Lärche: € 17,00 pro m³
  • Föhre: € 7,00 pro m³

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Der Preis von eventuell angesuchtem Zirbelholz wird von Fall zu Fall vom Gemeindeausschuss festgelegt.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Das Bauholz kann entweder von der Gemeinde geschlägert beantragt werden, oder auf dem Stock, mit Schlägerungskosten zu Lasten des Ansuchenden (siehe Preisunterschied unter dem Punkt “Kosten”).

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 16:13 Uhr