BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Alle seit 4 Jahren ansässigen Bürger sind “Eingeforstete” Bürger, welche Recht auf Bauholz für die eigenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude haben.
© Gemeinde St. Ulrich - Comune di Ortisei - Chemun de Urtijëi
Alle Bürger die seit mindestens 4 Jahren in der Gemeinde St.Ulrich wohnhaft sind und Bauholz für den eigenen Bedarf brauchen.
Es muss das unten angeführte Ansuchen folgendermaßen eingereicht werden:
Bauholz mit Transportkosten zu Ihren lasten.
Ansuchen innerhalb 31.01 eines jeden Jahres für die Zuteilung im laufe des selben Jahres.
Holz von der Gemeinde geschlägert und zur Verfügung gestellt:
Holz vom Antragsteller selbst geschlägert oder für die Schlägerung selbst in Auftrag gegeben:
Der Preis von eventuell angesuchtem Zirbelholz wird von Fall zu Fall vom Gemeindeausschuss festgelegt.
Das Bauholz kann entweder von der Gemeinde geschlägert beantragt werden, oder auf dem Stock, mit Schlägerungskosten zu Lasten des Ansuchenden (siehe Preisunterschied unter dem Punkt “Kosten”).
Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 16:13 Uhr