Zuweisung von Brennholz

Der Termin für das Ansuchen von Brennholz ist am 31.01 eines jeden Jahres.

Brennholz 2026

Für wen

Alle Bürger die seit mindestens 4 Jahren in der Gemeinde St.Ulrich wohnhaft sind und Brennholz für den eigenen Bedarf brauchen. Das Ansuchen kann von einem Familienmitglied pro heizende Wohneinheit gestellt werden.

Beschreibung

    • jede/r Ansuchende kann 2 oder 4 Raummeter Brennholz zu 1 m Länge pro Jahr bestellen, bzw. von 1 bis 4 Raummeter wenn es sich um das geschnittene Holz zu 33 cm handelt.

    • das Holz zu 1 m Länge ist bis zu einem Durchmesser von ca. 20 cm gespalten.

    • dieses wird bei einer Forststraße zur Verfügung gestellt, also per Hand ladbar.

So geht's

Das Ansuchen kann folgendermaßen gestellt werden:

    • Onlineformular

    • telefonisch Buchhaltung St. Ulrich +39 0471 782008

    • mittels Email an: info@gemeinde.stulrich.bz.it

Was ist notwendig

    • Wohnsitz in St. Ulrich seit 4 Jahren

    • zu hinterlassende Emailadresse und/oder Telefonnummer

Was Sie erhalten

Brennholz

Fristen und Fälligkeiten

Ansuchen innerhalb 31.01 eines jeden Jahres für die Zuteilung im selben Jahr im Frühling/Sommer.

Kosten

  • Brennholz Länge 1 m: € 35,00 pro Raummeter +10% MwSt.
  • Brennholz bereits geschnitten (Länge 33 cm) selbst abzuholen: € 67,00 pro Raummeter +10% MwSt.
  • Brennholz bereits geschnitten (Länge 33 cm) nach Hause geliefert im Gemeindegebiet St. Ulrich: € 90,00 pro Raummeter +10% MwSt.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

  • es kann nicht die Holzart (Fichte, Föhre, Zirbe usw.) ausgesucht werden;
  • das Holz könnte noch nicht getrocknet sein; wir bitten die Bürger vorauszudenken um die Lagerung und Trocknung des Holzes zu gewährleisten.

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Wohnsitz in der Gemeinde St. Ulrich seit 4 Jahren.

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 16:14 Uhr