Der Bauleitplan grenzt die einzelnen Flächen des Gemeindegebietes ein und bestimmt deren Funktionen.
Inhalt des Bauleitplanes:
- die Netze der Verkehrsverbindungen;
- die Abgrenzung und die Bestimmung der einzelnen Flächen hinsichtlich ihrer Funktion mit den eingehenden Vorschriften (Wohnbauauffüllzone, private Grünfläche, landwirtschaftliche Wohnsiedlung, usw.);
- die für Bauwerke und Anlagen von öffentlichen Belang vorbehaltenen Flächen.
Gültigkeit des Bauleitplanes
Der Bauleitplan gilt für unbestimmte Zeit. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Inkrafttreten des Gemeindebauleitplanes hat der Gemeinderat mit Beschluss den Plan zu bestätigen oder, falls er ihn an die neuen Gegebenheiten anpassen will, zu überarbeiten. Was die Flächen betrifft, welche wegen voraussichtlicher Enteignung Beschränkungen unterworfen sind, muss die Gemeinde bei der Bestätigung des Planes die Notwendigkeit dieser Flächen nachweisen. Einsprüche könne nur gegen die Änderungen erhoben werden. Änderungen des Bauleitplanes der Gemeinde erfordern neue Gegebenheiten eine Änderung des Bauleitplanes, muss die Gemeinde den Plan überarbeiten.