Ansuchen um Grabgestaltung

Das Formular kann durch email an info@gemeinde.stulrich.bz.it eingereicht werden, oder mittels Post oder persönlich beim Buchhaltungsamt der Gemeinde St. Ulrich, Romstraße 2, 39046 St. Ulrich BZ.

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Beschreibung

Jeder Besitzer einer Grabkonzession im Friedhof St. Anna oder St. Jakob kann ein Grabmal aufstellen. Da die Friedhöfe unter Denkmalschutz sind und deshalb das Bild der Friedhöfe erhalten werden muss und soll, muss vor der Errichtung des Grabmals dieses Ansuchen eingereicht werden.

Dem Ansuchen muss eine Zeichnung, Grafik oder Foto des zu erstellenden Grabmals beigelegt werden.

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application/pdf

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

04.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 27.09.2025, 08:14 Uhr

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