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Für die Nutzung des Wappens und Banners muss eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.
© Gemeinde St. Ulrich - Comune di Ortisei - Chemun de Urtijëi
Die Führung kann an Körperschaften, Vereine, öffentliche und private Personen in Einzel- oder Kollegialform gewährt werden, die in kultureller, touristischer, sozialer oder ökonomischer Hinsicht ein Bild der Gemeinde vermitteln.
Das Wappen und das Banner der Gemeinde St. Ulrich wurden von der Region im Jahr 1969 mit den bis heute bestehenden Merkmalen genehmigt. Die Führung derselben unterliegt einer Regelung, die in der unten angeführten Verordnung enthalten ist.
Die Genehmigung muss schriftlich beantragt werden und zwar mittels Zusendung des unten angeführte Formulars an die Emailadresse info@gemeinde.stulrich.bz.it
Genehmigung zur Führung des Wappens und Banners
Keine Fristen – ganzjährig
Kostenlos
Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026, 16:01 Uhr